Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Forschungsstelle für Psychotherapie ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.prohead.de/zentral und alle ihre Unterseiten.
1.Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:
• PDF-Dokumente, die im Rahmen des Webauftritts zum Download angeboten werden, sind derzeit nicht alle in barrierefreier Version verfügbar.
• Für eingebundene Videodateien stehen derzeit keine Audiodeskriptionen, Volltext-Alternativen oder Untertitel zur Verfügung.
• Teilweise sind keine Alternativtexte zu Grafiken, Karten oder Bildern vorhanden.
• Es können teilweise Fehler in der Seitenstruktur und Überschriftenhierarchie vorliegen oder Links unverständlich sein.
• Eine Tastaturnavigation ist nur teilweise möglich.
• Formulare sind nur teilweise barrierefrei.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.06.2021 erstellt.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, richten Sie Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit gerne an folgende E-Mail-Adresse:
Stephanie.bauer@med.uni-heidelberg.de
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Forschungsstelle für Psychotherapie
Bergheimer Straße 54
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 56-38170
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Forschungsstelle für Psychotherapie wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Forschungsstelle für Psychotherapie nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die/den kommunale/n Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.